Die Zahnbrücke bietet Zahnersatz für Lücken mit 1-4 fehlenden Zähnen. Als tragende Brückenpfeiler dienen die benachbarten Zähne oder Zahnimplantate.
In der Zahnresidenz erhalten Sie individuellen Zahnersatz, der optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst ist. Dabei stehen verschiedene Brückenkonstruktion zur Auswahl.
Die klassische Zahnbrücke ruht auf zwei überkronten Pfeilerzähnen, die beidseits der zu schließenden Lücke stehen. Neben einer solchen einspannigen Brücke gibt es auch mehrspannige Brücken mit drei oder mehr Brückenpfeilern, die mehrere Zahnlücken überspannen.
Daneben gibt es folgende Konstruktionsvarianten:
Die Freiendbrücke bzw. Extensionsbrücke ist - anders als die klassische Zahnbrücke - nur auf einer Seite abgestützt und wird zwecks verbesserter Stabilität oft an zwei nebeneinander liegenden Pfeilerzähnen befestigt. Sie kann nur einen fehlenden Zahn ersetzen - zumeist im hinteren Backenzahnbereich.
Die herausnehmbare Brücke wird mittels Doppel- bzw. Teleskopkronen befestigt: Die hohlen Außenkronen (in die Brücke eingearbeitet) gleiten passgenau auf die Innenkronen (auf den Pfeilerzähnen), sodass die Brücke zur Reinigung herausgenommen werden kann.
Bei der Basisbrücke liegt das Brückenglied auf dem Zahnfleisch des Kieferkamms auf und fügt sich damit perfekt in die Optik der natürlichen Zahnreihe ein.
Die Schwebebrücke dagegen ‘schwebt’ dicht über dem Kieferkamm, so dass sie vom Speichel wie auch vom Strahl einer Munddusche unterspült werden kann.
Ästhetik, Stabilität und Langlebigkeit sind die entscheidenden Kriterien für die Materialien einer Zahnbrücke, doch auch die Kostenfrage haben wir stets im Blick. In der Zahnresidenz bieten wir Ihnen:
Grundsätzlich können Zahnbrücken im gesamten Zahnbogen eingesetzt werden. Die optimale Konstruktionsvariante hängt dabei von Größe und Position der Lücke ab:
Das Einsetzen einer zahngetragenen Brücke erfordert im Normalfall vier Termine:
Die Kosten für eine Zahnbrücke hängen von Länge, Konstruktion und Material der Brücke ab. In der Zahnresidenz erhalten Sie stets einen individuellen Heil- und Kostenplan, der alle Details aufschlüsselt und auch zur Vorlage bei der Krankenkasse dient.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz grundsätzlich einen befundbezogenen Festzuschuss, der 50 % der Kosten für die sog. Regelversorgung abdeckt - der verbleibende Betrag ist als sog. Eigenanteil selbst zu zahlen. Bei 5- bzw. 10-jähriger Führung des Bonushefts erhöht sich der Zuschuss auf 60 bzw. 65 %.
Bei der Entscheidung für eine Zahnersatz-Lösung sollten stets deren Vor- und Nachteile abgewogen werden, um die individuell passendste Option zu finden. Lassen Sie sich von Dr. Wrastil mit zahnärztlichem & zahntechnischen Know-how beraten!
Die Zahnbrücke bietet eine sehr stabile, schnell realisierbare und vergleichsweise preiswerte Zahnersatz-Lösung. Sie stellt keine besonderen Anforderungen an die Knochensubstanz und ist dank der verschiedenen Konstruktionsvarianten für fast jede Lückensituation geeignet.
Nachteilig an der zahngetragenen Brückenkonstruktion ist vor allem die Erfordernis stabiler Pfeilerzähne, deren Beschleifen wie auch die anschließend erhöhte Belastung der Pfeilerzähne (insb. bei Freiendbrücken).
Das Zahnimplantat bietet eine hochwertige Alternative zur Brücke - gerade beim Verlust eines Einzelzahns in jungen Jahren. Der implantatgetragene Zahnersatz vermeidet das Beschleifen der Nachbarzähne, stellt jedoch höhere Anforderungen an die Stabilität des Kieferknochens und erfordert einen oralchirurgischen Eingriff (Implantation).